Nicht überall wo Toll drauf steht, ist auch Toll drin.

Neue Abrechnungsmodalitäten seit Januar 2023

Zum 01.01.2023 wurde eine erste Anpassung der UV-GOÄ vorgenommen. In den Rundschreiben Ihres Landesverbandes sollten Sie entsprechend informiert worden sein.

Sicherlich sind die Änderungen der UV-GOÄ keine Meilensteine und nicht alle werden die Änderungen als ausreichend empfinden, jedoch konnten auch unter Mitwirkung des BDD, erste Änderungen und Verbesserung erreicht werden.

Die Arbeit ist sicherlich noch nicht beendet und wird auch weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit sein. Wir sind in den entsprechenden Gremien der DGUV vertreten und können so Ihre Interessen darlegen. Auch hier sind wir auf Ihre aktive Unterstützung angewiesen. Der Mehraufwand der Praxen und Kliniken muss sich in der Abrechnung wiederfinden. Die Vorhaltungen für Personal und räumliche Anpassungen sind auch in Betracht der steigenden Inflation und Kostenerhöhung durch die politische Lage im Auge zu behalten.

Die Anhebungen der einzelnen Ziffern können Sie bei der DGUV abrufen.

Als weiteres Beispiel seien noch kurz die Kontrollen von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) genannt, hier soll zukünftig verstärkt auf die bildgebende Sonografie gesetzt werden. Damit soll die Strahlenbelastung durch Röntgenkontrolluntersuchungen verringert werden. Dazu wurden zwei neue Leistungsnummern 411 und 411a in die UV-GOÄ aufgenommen. Auch hier gilt es, hinsichtlich der neuen Techniken wie das cbCT, die Entwicklung im Auge zu behalten. Medizinischer Fortschritt in der Behandlung der Versicherten, der sicher auch durch die DGUV gewollt ist, muss entsprechend vergütet sein.