KURZANLEITUNG · FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN WEITERBILDUNG O&U

D-Ärztin oder D-Arzt werden.Ihr Weg in die Unfallmedizin.

Sie versorgen Verletzte nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen, steuern das Heilverfahren und arbeiten eng mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zusammen. Hier sehen Sie auf einen Blick, was die DGUV verlangt – und wie Sie schon in der Weiterbildung die Weichen stellen.

WARUM D-ARZT?

Vier gute Gründe

Das ganze Spektrum

Von der Erstversorgung über kleine Eingriffe bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz – Sie begleiten den gesamten Heilverlauf.

Lotsin und Lotse im Heilverfahren

Sie entscheiden über die weitere Behandlung, die Reha und die Verlegung nach dem Verletzungsartenverzeichnis.

Eigene Vergütung

Abgerechnet wird nach der UV-GOÄ direkt mit dem Unfallversicherungsträger – außerhalb der GKV-Budgets.

Sie werden gebraucht

Viele D-Ärztinnen und D-Ärzte gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Für eine Versorgung vor Ort braucht es Nachwuchs.

IHR WEG

In 6 Etappen zur Beteiligung

Grundlage sind die Anforderungen der DGUV zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren. Über die Beteiligung entscheidet der zuständige DGUV-Landesverband.

1

Facharztanerkennung O&U

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Gleichgestellt ist der Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie.

2

12 Monate Unfallchirurgie

Nach dem Facharzt mindestens 12 Monate vollschichtig in einer Klinik, die am VAV oder SAV beteiligt ist. Bis zu 6 Monate bei einer D-Ärztin oder einem D-Arzt sind anrechenbar, Teilzeit (ab 25 %) verlängert die Zeit entsprechend. Mit der Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Unfallchirurgie“ entfällt dieser Nachweis.

3

Praxis im Verfahren

Nachweisbare Erfahrung mit D-Arzt-Berichten, Verordnungen, Gutachten und Maßnahmen zur Teilhabe. Tipp: Schreiben Sie schon in der Weiterbildung Berichte unter Anleitung.

4

Einführungsseminar

Seminar zur Einführung in die Durchgangsarzttätigkeit. Bei Antragstellung darf es nicht älter als zwei Jahre sein – also zeitnah vor dem Antrag belegen.

5

Praxis oder Klinik ausstatten

Räume, Geräte und Personal nach den DGUV-Vorgaben – die Übersicht steht in der Checkliste unten.

6

Antrag stellen

Antrag über das Partnerportal Leistungserbringende beim zuständigen DGUV-Landesverband. Die Beteiligung erfolgt per Bescheid und wird alle fünf Jahre überprüft.

CHECKLISTE

Was Ihre Praxis braucht

  • Barrierefreie Räume, ausreichend Behandlungsräume und Wartezone
  • Eingriffsraum (Kategorie A oder B, rund 20 m²)
  • Röntgen mindestens für das Skelett – auch extern, wenn trocken und barrierefrei erreichbar
  • Sonografie für den Bewegungsapparat
  • Sterilisation – oder Fremdvergabe bzw. Einwegmaterial
  • Immer mindestens zwei Assistenzkräfte, davon eine ausgebildet
  • Erreichbar Montag bis Freitag, 9–16 Uhr (Vertretung möglich)
  • Elektronischer Versand von Berichten und Rechnungen

DANACH

Dranbleiben – alle 5 Jahre

1×DGUV-zertifizierte Fortbildung: Reha, Begutachtung oder Kindertraumatologie
2×Unfallmedizinische Tagung (UMED) eines Landesverbandes – meist kostenfrei

Dazu laufende unfallchirurgische Fortbildung. Wer die Pflichten nicht erfüllt, riskiert den Widerruf der Beteiligung.

SCHON JETZT STARTEN

Vier Tipps für die Weiterbildungszeit

TIPP 1

VAV/SAV-Klinik einplanen

Legen Sie das Jahr nach dem Facharzt gezielt in eine Klinik für Schwerverletzte.

TIPP 2

Berichte üben

D-Arzt-Berichte, Gutachten und Reha-Verordnungen unter Anleitung – und sammeln Sie Belege dafür.

TIPP 3

UMED besuchen

Die Unfallmedizinischen Tagungen sind der beste Ort, um den Landesverband und Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen.

TIPP 4

Netzwerk aufbauen

Erfahrene D-Ärztinnen und D-Ärzte kennen die Praxis – von der Praxisübernahme bis zur Abrechnung nach UV-GOÄ.

HÄUFIGE FRAGEN

Gut zu wissen

Brauche ich die Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Unfallchirurgie“?

Für die ambulante Beteiligung nicht zwingend – dann weisen Sie die 12 Monate unfallchirurgische Tätigkeit nach dem Facharzt nach. Mit „Spezieller Unfallchirurgie“ entfällt dieser Nachweis.

Pflicht ist sie, wenn Sie an einem am stationären Heilverfahren beteiligten Krankenhaus tätig sind oder ambulant umfassend operieren möchten.

Kann ich auch als Klinikärztin oder Klinikarzt D-Arzt werden?

Ja. Beachten Sie aber: An einem Krankenhausstandort kann jeweils nur eine D-Ärztin oder ein D-Arzt beteiligt werden. Sprechen Sie das frühzeitig mit Ihrer Klinikleitung ab.

Ich habe eine Pause gemacht – zählt meine Erfahrung noch?

Die unfallmedizinische Tätigkeit nach dem Facharzt darf höchstens drei Jahre unterbrochen sein. Bei längerer Pause müssen Sie ausreichende Kenntnisse gesondert nachweisen – klären Sie das vorab mit Ihrem Landesverband.

Ich habe meinen Facharzt im Ausland erworben. Was gilt?

Die Landesärztekammer muss die Gleichwertigkeit anerkennen. Für die Erfahrung mit Berichten, Gutachten und Teilhabe-Maßnahmen ist zusätzlich eine mindestens sechsmonatige vollschichtige unfallchirurgische Tätigkeit bei einer D-Ärztin oder einem D-Arzt nötig.

Wann sollte ich das Einführungsseminar machen?

Kurz vor dem Antrag: Bei Antragstellung darf es höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die DGUV-Landesverbände bieten es als E-Learning an.

Zu den Einführungsseminaren →

Gilt das Sonografiegerät auch für bereits beteiligte D-Ärzte?

Ja. Wer am 01.01.2024 schon beteiligt war, hat dafür eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Für neue Anträge gilt die Ausstattung nach den aktuellen Anforderungen.

Wie wird die Beteiligung überprüft?

Alle fünf Jahre. Der erste Fünf-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr nach Ihrer Beteiligung. Fehlen die Pflichtfortbildungen oder entsprechen Personal und Ausstattung nicht mehr den Anforderungen, kann die Beteiligung widerrufen werden – eine erneute Beteiligung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen.

Als Mitglied behalten Sie Ihre Pflichtfortbildungen im Fortbildungskonto im Blick.

Ich bin Kinderchirurgin oder Kinderchirurg. Gilt das auch für mich?

Für Kinderchirurginnen und -chirurgen hat die DGUV eigene Anforderungen veröffentlicht. Anforderungen Kinderchirurgie (PDF) →

FRÜH DABEI SEIN

Werden Sie schon jetzt Mitglied im BDD

Der Bundesverband der Durchgangsärzte vertritt seit 1926 die Interessen der D-Ärztinnen und D-Ärzte – auch gegenüber der DGUV. Wer früh einsteigt, kennt die Menschen und Themen, bevor es um den eigenen Antrag geht.

  • Dokumenten-Archiv mit Rundschreiben und Vorträgen
  • Mitgliederforum für Fragen an erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • Termine zu UMED, Kongressen und Fortbildungen
  • Mitsprache in den Bezirksverbänden vor Ort

Jahresbeitrag in Weiterbildung

25 €

Stellvertretung 50 € · D-Ärztin/D-Arzt 125 €

Jetzt Mitglied werden

Fragen? info@bv-d-aerzte.de

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die DGUV-Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (Stand 01.01.2024) und die Auslegungsgrundsätze (Stand 01.05.2026). Für Kinderchirurginnen und -chirurgen gelten eigene Anforderungen. Diese Übersicht ersetzt nicht die Originaltexte – verbindlich ist die Auskunft Ihres DGUV-Landesverbandes. Zu den Anforderungen der DGUV